Wohin mit dem Testament?

Wohin mit dem Testament?
Wenn Sie für den Fall Ihres Ablebens nicht den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge wünschen, müssen Sie ein Testament errichten. Das setzt natürlich voraus, dass Sie die gesetzliche Erbfolge kennen; ist das der Fall und Sie haben ein eigenhändiges handschriftliches Testament mit entsprechendem Inhalt schriftlich mit Angabe von Ort und Datum der Errichtung sowie Ihrer Unterschrift verfasst, stellt sich die Frage, wo Sie es aufbewahren sollen.

Es ist niemals vernünftig, das Testament dort aufzubewahren, wo der gesetzliche Erbe, der z.B. durch das Testament von der Erbfolge ausgeschlossen oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert wird, im Falle des eigenen Ablebens Zugriff hat. Auch wenn es verboten und sogar strafbar ist, könnte er dieses Testament vernichten, so dass eben nicht sichergestellt wäre, dass der eigene letzte Wille umgesetzt wird.

Deshalb ist es sinnvoll, das Testament bei Gericht zu hinterlegen, was auch der Notar regelmäßig tut, damit das Testament nicht verloren geht und nicht in falsche Hände gerät. Dadurch fallen Hinterlegungsgebühren in Höhe von gerade einmal 30 € an. Das sollte einem die Sicherheit des Testamentes wert sein.

Ich rate in den meisten Fällen allerdings dennoch zur Errichtung eines notariellen Testaments, weil der Notar rechtliche Fragen und Probleme hinsichtlich der Erbfolge, die Sie vielleicht selbst nicht erkennen, mit Ihnen erörtern kann sehr geehrter Herr Ottens,. Durch ein notarielles Testament haben Sie in rechtlicher Hinsicht eine deutlich größere Sicherheit.

Ihr 
Klaus-Peter Scholz 
Notar in Norderstedt
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