Noch einmal Erbrecht

Noch einmal Erbrecht
Die Erbquote des überlebenden Ehegatten kann unterschiedlich ausfallen. Sie richtet sich zum einen danach, ob Verwandte des verstorbenen ebenfalls zu den Erben gehören und welche Verwandte dies sind, Zum anderen ist die Quote davon abhängig, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.

Kinderlose Ehepaare sind häufig der Ansicht, dass nach dem Tode eines Ehepartners der überlebende automatisch Alleinerbe sei. Dies ist aber nicht so, denn die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers und sogar seine Großeltern, wenn sie noch leben, erben mit. Nur wenn keine Verwandte der 1., 2. und 3. Ordnung vorhanden sind, erbt der überlebende Ehegatte allein.

Die Regeln des Erbrechts sind kompliziert. Eines ist aber sicher: Wir sterben alle. Will man vernünftig Vorsorge treffen, ist es zwingend notwendig, die Regeln zu kennen. Kennen Sie diese nicht selbst, wenden Sie sich an einen Fachmann, insbesondere einen Notar. 

Ein ohne juristische Hilfe errichtetes Testament ist manchmal gefährlich, weil Begriffe des Erbrechts verwendet werden, die der Testierende anders versteht, als das Gesetz. Dann gibt es große Auslegungsschwierigkeiten und meist auch gerichtliche Verfahren. Vermeiden Sie dies und errichten sie ein notarielles Testament.

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