Grundsätzliches zum Testament

Grundsätzliches zum Testament
Wenn Sie - schon wegen der Schwierigkeit der Materie - einen Notar aufsuchen, um sich wegen Ihres Testamentes beraten zu lassen, sollten Sie Verständnis dafür haben, dass der Notar ein “maßgeschneidertes“ Testament nur dann entwerfen kann, wenn er Ihren Willen wirklich kennt. Potentielle Erben sollten daher nach Möglichkeit zumindest nicht während des gesamten Beratungsgespräches anwesend sein, damit der Notar ausloten kann, was der tatsächliche letzte Wille seines Gegenübers ist. 

Gerade im Hinblick darauf, dass neben der Erbeinsetzung oder Enterbung einer oder mehrerer Personen auch Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Auflagen oder gar die Testamentsvollstreckung angeordnet werden können, die Möglichkeiten der Gestaltung also vielfältig sind, sollte auf eine möglichst genaue Information des Notars gerade im Hinblick auf die Familienverhältnisse geachtet werden. 

Bei der Bezeichnung von Personen sollten nach Möglichkeit sämtliche Vornamen, Nachnamen und Geburtsnamen sowie möglichst auch Geburtstag und Geburtsort und gegebenenfalls die letzten Anschriften richtig benannt werden. Ein Testament kann nur so gut und so genau sein, wie die Informationen des Testators.

Sollte Grundbesitz im Testament erwähnt werden, ist es außerordentlich hilfreich, wenn neben der Lage auch die Grundbuchbezeichnung genannt wird, also beispielsweise bei welchem Amtsgericht das Grundbuch geführt wird, in welcher Gemarkung das Grundstück liegt und welche Grundbuchnummer es hat. 

Also, erleichtern Sie Ihrem Notar die Arbeit besorgen Sie die Informationen vor dem Gespräch.

Ihr Notar
Klaus-Peter Scholz
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