Fehlender Trauschein schützt nicht vor Sozialhilferegress !

Fehlender Trauschein schützt nicht vor Sozialhilferegress !
Zivilrechtliche Unterhaltsansprüche zwischen Lebensgefährten existieren nicht. Es gibt hier auch keinen Schenkungsrückforderungsanspruch, den der Sozialhilfeträger auf sich überleiten könnte. Sein Anspruch kann sich aber daraus ergeben, dass eine Verantwortungsgemeinschaft im sozialrechtlichen Sinne vorliegt. Eine solche Gemeinschaft geht über die reine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus und erfordert zusätzlich als subjektives Element innere Bindungen, die ein wechselseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen. 

Anders als die Ehe, die nur durch Scheidung beendet werden kann, deren Vorliegen aufgrund des Scheidungsurteils eindeutig ist, kann die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft, die jederzeit durch einer Erklärung der betroffenen Person möglich ist, nur schwer bewiesen werden. Zur rechtlichen Klarstellung empfiehlt sich daher auch in diesem Bereich eine notarielle Vereinbarung zu schließen, die Klarheit schaffen kann.
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