Den Bock zum Gärtner machen

Den Bock zum Gärtner machen
Wer sich nach einem Verkehrsunfall mit seinem Auto an die gegnerische Haftpflichtversicherung wendet, erhält dort oft das Angebot, dass die Versicherung sich um die Abwicklung des Verkehrsunfalls kümmert und die Einschaltung eines Anwalts unnötig sei. Bitte bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung nicht daran interessiert ist, möglichst umfangreich Schadenersatz zu leisten. Im Gegenteil: Sie will die Aufwendungen zur Schadensregulierung möglichst gering halten. Es hieße, den Bock zum Gärtner zu machen, wenn man sich den benötigten Rat und die Hilfe bei der Abwicklung des Unfalls gerade beim Unfallgegner oder seiner Versicherung hohl. Wenden Sie sich daher besser an Ihren Rechtsanwalt. Der weiß, was Ihnen zusteht und kann dies auch durchsetzen.

Ihr
Rechtsanwalt und Notar
Klaus-Peter Scholz
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