Abtretung statt Löschung und Neueintragung

Abtretung statt Löschung und Neueintragung
Bei Umschuldung eines Darlehens auf einen neuen Gläubiger (Bank) erhält der Darlehensnehmer in der Regel vom alten Gläubiger nach 
Ablösung eine Löschungsbewilligung. Für den neuen Gläubiger müsste dann wiederum eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Um Kosten zu sparen, kann man hier jedoch den Altgläubiger um eine Abtretungsurkunde (evtl. mit Teillöschung für bereits getilgte Beträge) bitten. Wichtig hierfür ist natürlich, dass Sie zuerst mit der neuen Bank abklären, ob sie sich mit einer Abtretung der Grundschuld zufrieden gibt, oder ob sie stattdessen eine persönliche Haftungs-übernahme des Darlehensnehmers mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung fordert. Finden Sie eine Bank, die die Abtretung akzeptiert, kann der neue Gläubiger den Altgläubiger zu einem bestimmten Termin ablösen. 
 
Eine Abtretung wird wie folgt vorgenommen:
Die Ablösung erfolgt dann zwischen den Banken mit der Auflage (Treuhandauflage), über den Betrag nur zu verfügen, wenn die Abtretungserklärung dem neuen Gläubiger zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Vorgehensweise fallen für den Darlehensnehmer keine Tageszinsen für eine evtl. Zwischenfinanzierung an, da der Anspruch auf die Abtretungserklärung erst nach Eingang des Darlehensbetrages beim Altgläubiger entsteht. Außerdem werden hier die Kosten für die Neueintragung der Grundschuld gespart.
 
Beispiele zum Kosten sparen:
Bitte vergleichen Sie hierzu auch Ihre individuellen Ergebnisse im Grundbuchrechner. 
 
1.) Grundschuld löschen und neu eintragen

      Eine Grundschuld von 150.000 € soll gelöscht und für einen neuen Gläubiger wieder eingetragen werden. 
      Dafür entstehen folgende Kosten: 
  •  Löschungsbewilligung des Altgläubigers (Bankformular - nur Unterschriftsbeglaubigung) 70,80 €
  •  Löschungsantrag des Eigentümers (ebenfalls nur Unterschriftsbeglaubigung) 70 €
  • Grundbuchkosten für Löschung 177 €
  • Urkunde des Notars für die neue Grundschuld 354 €
  • Eintragung beim Grundbuchamt 354 €
      In Summe: 1.025,80 €

2.) Unser Vorschlag
 
a) Die Abtretung
Bei einer Abtretung der Grundschuld i.H.v. 150.000 € entstehen folgende Kosten: 
  • Abtretungserklärung des Altgläubigers (Bankformular - nur Unterschriftsbeglaubigung) 70 €
  • Eintragung des Gläubigerwechsel beim Grundbuchamt 177 €
      In Summe:  247 €
 
Ein weiterer Vorteil der Abtretung: Der Eigentümer / Darlehensnehmer braucht hier nicht sepa-rat zuzustimmen, sodass kein Notartermin für ihn erforderlich wird. Die Zustimmung ist nur bei Teillöschung und Teilabtretung der alten Grundschuld erforderlich.

b) Die Teilabtretung
Von der Grundschuld in Höhe von 150.000 € sollen 100.000 € abgetreten und 50.000 € teilge-löscht werden, da dieser Teilbetrag beim Altgläubiger bereits getilgt und nicht mehr benötigt wird. Teillöschungserklärung und Abtretungserklärung des Altgläubigers über insgesamt 150.000 €
  • Bankformular - nur Unterschriftsbeglaubigung 70,80 €
  • Teillöschungsantrag des Darlehensnehmers (50.000 €)
  • (nur Unterschriftsbeglaubigung) 33,00 €
  • Eintragung beim Grundbuchamt (Abtretung 135,50 € + Löschung 82,50 €) 219,00 €
       In Summe 322,80 €
 
Diese Verfahrensweise ist jedoch nur bei Abtretung einer Grundschuld möglich. 
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